Fthenakis Ropee Architektenkooperative . photos: © Alexander Fthenakis . + baunetz
Das Justizgebäude Aschaffenburg wurde durch das Staatliche Bauamt der Stadt geplant und zwischen 1957 und 1960 als Ersatzgebäude für den im Krieg zerstörten Vorgängerbau von Eberhard Eiser errichtet. Als herausragendes Zeugnis der Architektur des Wiederaufbaus wurde es 2012 unter Denkmalschutz gestellt.
Insgesamt zeichnet sich die sorgfältig und bis ins Detail durchgeplante Architektur des Justizgebäudes außen wie innen durch eine hohe Qualität in der Gestaltung, der räumlichen Organisation und Stimmung, der Auswahl der Materialien sowie der konstruktiven Ausführung aus.
Die Planungsaufgabe bestand im ersten Bauabschnitt (2018-21) darin, die Zukunft als Gerichtsstandort durch Sanierung und Umbau des bestehenden Sitzungssaaltrakts und dessen Erweiterung durch eine Aufstockung und einen Treppenhausneubau zu sichern. Im zweiten Bauabschnitt (2022-23) wird auch der Verwaltungstrakt des Gerichts saniert.
Die Errichtung der Aufstockung und des Treppenhauses stellte einen erheblichen und planerisch komplexen Eingriff in den Bestand dar. Der Bestand wurde denkmalgerecht saniert und wo notwendig interpretierend umgebaut. Die Aufstockung versteht sich als eine selbstbewusste, zeitgenössische Ergänzung des bestehenden Ensembles, deren eigenständige konstruktive Struktur, Materialität und Rhythmus den Dialog mit der Architektur des Justizgebäudes sucht, ohne dessen formale Sprache direkt zu zitieren oder gar fortzuführen.
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