Atelier M Architekten . photos: © Sabrina Scheja
Der hangseitige Hausteil des 1829 von den Gebrüder Aschmann errichteten Doppel-Einfamilienhauses wurde in den vergangenen vierzig Jahren so stark vernachlässigt, dass ein Ersatzneubau unumgänglich war. Für dieses Projekt in der Landwirtschaftszone galt es neben den kommunalen Bauvorschriften auch die strengen Bedingungen des Kantons zu berücksichtigen. Ein Gutachten der kantonalen Denkmalpflege forderte insbesondere den Erhalt des landwirtschaftlichen Ensembles. Dem Gesetz nach ist der Neubau nur dann bewilligungsfähig, „wenn das Bauvorhaben sowohl in Grösse und Erscheinung als auch in der Nutzungsart der ursprünglichen Baute im Wesentlichen entspricht“. Die Identität des Ensembles musste also erhalten bleiben. Zudem durfte die bestehende Bruttogeschossfläche nur „massvoll“ erweitert werden, das hiess um nicht mehr als 30%. Continue reading Atelier M